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Angeborene Herzfehler

Herzkind

Angeborene Herzfehler – das heißt Fehlbildungen des Herzens oder der großen Gefäße – sind sehr verschieden. Das Spektrum reicht von einfachen Fehlern, die das Herz-Kreislauf-System wenig beeinträchtigen, bis zu sehr schweren Herzerkrankungen, die unbehandelt zum Tode führen. Durch die Fortschritte der Kinderkardiologie, Herzchirurgie und Anästhesie erreichen heute über 90 Prozent der Patienten das Erwachsenenalter. In den meisten Fällen sind die Patienten jedoch lebenslang chronisch krank. Nach Operationen stellen sich häufig Folgeerkrankungen ein, die zu Einschränkungen der Lebensqualität, Leistungs- und Arbeitsfähigkeit führen und sogar lebensbedrohlich sein können. Bei komplexen Herzfehlern sind oft mehrfache Herzoperationen notwendig, um den Kindern eine Lebensqualität mit einigen, wenigen bzw. geringen Einschränkungen zu sichern. In vielen Fällen kann man jedoch durch einen einmaligen operativen Eingriff oder eine Intervention im Herzkatheterlabor eine normale Alltagsbelastbarkeit der Kinder ohne nennenswerte Einschränkungen gewährleisten.
Angeborener Herzfehler bei Kindern ist die häufigste Diagnose unter allen angeborenen „Fehlbildungen". Sie kommen bei etwa acht bis zehn Kindern von 1.000 Neugeborenen vor. Bei Frühgeborenen ist der Anteil der mit einem Herzfehler Geborenen etwa doppelt so hoch.
Häufig zeigen sich Auswirkungen komplexer angeborener Herzfehler bereits in der Schwangerschaft und führen oftmals zur Totgeburt. So ist die Anzahl der Herzfehler bei diesen totgeborenen Feten um das 3-7-fache erhöht.

Durch Ultraschalluntersuchung des fetalen Herzens kann man beim Ungeborenen bereits ab der 16. Schwangerschaftswoche Fehlbildungen des Herzens diagnostizieren, verlässlicher ist diese Untersuchung aber erst ab der 20. Schwangerschaftswoche. Die Routine-Ultraschalluntersuchung wird in der Regel vom betreuenden Frauenarzt durchgeführt. Eine weitergehende Untersuchung und Aufklärung der Eltern sollte von einem zertifizierten Pränataldiagnostiker, nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit einem beratenden Kinderkardiologen erfolgen und das weitere Vorgehen mit den Eltern besprochen und festgelegt werden.

Häufig kann man jedoch erst bei der Erstuntersuchung nach der Geburt ein „Herzgeräusch" feststellen.

 


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