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Sozialrechtliche Möglichkeiten

Als Eltern – besonders als Frühcheneltern – können Sie sozialrechtliche Möglichkeiten beanspruchen. Diese Übersicht hilft Ihnen durch den „Gesetzes-Dschungel“.

Die Angaben wurden sorgfältig und nach bestem Wissen zusammengestellt. Dennoch kann für die Richtig- und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden.

Mutterschutzgesetz

Das Gesetz schützt die schwangere Frau und die Mutter grundsätzlich vor Kündigung. Darüber hinaus soll es Mutter und Kind vor Gefahren am Arbeitsplatz schützen. Werdende Mütter dürfen während der letzten 6 Wochen vor der Entbindung und während der ersten acht Wochen nach der Geburt des Kindes nicht beschäftigt werden. Seit 1997 ist die Mutterschutzfrist für Mütter nach Frühgeburten (Geburtsgewicht unter 2 500 g oder bei nicht ausgebildeten medizinisch festgelegten Reifezeichen) verlängert. Sie beträgt – wie bei Mehrlingsgeburten – 12 Wochen nach der Entbindung. Dabei wird die Frist nach der Entbindung um die Tage verlängert, die vor der Geburt von den gesetzlich vorgesehenen sechs Wochen nicht in Anspruch genommen wurden. D. h., hat die Schwangere tatsächlich 30 Tage früher als vom Arzt geschätzt entbunden, dann verlängert sich die Schutzfrist von 12 Wochen bei einer Frühgeburt um weitere 30 Tage. Auch über die Mutterschutzfristen hinaus dürfen Mütter zu bestimmten Arbeiten nicht oder nur eingeschränkt herangezogen werden. Die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz ergibt sich ergänzend aus der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchV) vom 15.04.1997. Für die Zeit des Beschäftigungsverbots während der Mutterschutzfristen erhält eine Arbeitnehmerin als Lohnersatz Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, sowie ggf. bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen Zuschuss des Arbeitgebers. Bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld sind dabei Verdiensterhöhungen, die während der Mutterschutzfristen wirksam werden, zu berücksichtigen.


Elternzeit

Elterngeld

Kindergeld

Ansprüche bei Behinderung und drohender Behinderung

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